Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person vom 18. Lebensjahr an sein, die die Satzung anerkennt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Außerordentliche Mitglieder können Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren sein, die das Statut anerkennen und ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen. Sie bedürfen der schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Mitgliedsbeitrag 49,00 € davon 37 € Abführung an KAV
Mitgliedsbeitrag incl. DAV-Berechtigung und Havelmarke * 79,50 € davon 67,50 € Abführung an KAV * Es muss ein Fangbuch geführt werden !
Mitgliedsbeitrag Kinder und 15,00 € Jugendliche bis 18 Jahre incl. Friedfischberechtigung
Der Landesanglerverband erhebt für die Angelberechtigung auf der Havel ab 2019 einen Beitrag in Höhe von 7,50 €.
Das Angeln mit der Friedfischangel bedarf keines Fischereischeines, hier genügt der Erwerb einer Angelkarte und der Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe. Kinder und Jugendliche, die in einem anderen Bundesland angeln wollen, können einen Jugendfischereischein beantragen. Kinder bis zur Vollendung des achten Lebensjahres dürfen nicht angeln.
Fischereischein Bisher ausgestellte Fischereischeine A behalten bis deren Ablauf ihre Gültigkeit. Dies trifft auch auf die entrichtete Fischereiabgabe zu. Der Fischereischein wird auf Antrag nach erfolgreich bestandener Fischerei- bzw. Anglerprüfung in Zukunft unbefristet erteilt. Die Gebüren betragen 25,00 €. Ansprechpartner: Landkreis Potsdam-Mittelmark, Fachbereich 3, Fachdienst Agraraufsicht, Untere Fischereibehörde, Potsdamer Straße 18, Haus 1, 14776 Brandenburg, Telefon Frau Wehe 03381 / 533 - 149
Antrag, 1 Paßbild und Zeugnis über bestandene Anglerprüfung (Original oder Kopie des bisherigen Fischereischeins) an:
Fischereiabgabe: Kinder und Jugendliche (8 bis 18 Jahre) 2,50 € pro Jahr Ab 18. Lebensjahr 12,00 € pro Jahr Für 5 Jahre 40,00 €
Die Fischereiabgabemarken für ein Jahr sind in vielen Angler-Fachmärkten erhältlich. Die Fünfjahresmarke ist nur bei der Unteren Fischereibehörde erhältlich. Bitte die grüne Nachweiskarte zur Fischereiabgabe einsenden.
Bitte drucken Sie die unten stehende PDF-Datei aus.Füllen Sie das Formular aus und unterschreiben Sie, wenn Sie der Erklärung zustimmen. Bitte geben Sie das Original bei der Beitragsentrichtung bei unserer Schatzmeisterin ab oder senden Sie es an die angegebene Adresse. Vielen Dank!
Der Caputher Anglerverein 1949 e.V. verarbeitet folgende personenbezogene Daten: Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung werden der Name, Vorname, Geburtsdatum, Eintrittsdatum, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse verarbeitet. Zum Zwecke der Beitragsverwaltung wird die Bankverbindung verarbeitet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO.
Zum Zwecke der Außendarstellung werden Fotos der Mitglieder/von Veranstaltungen auf der Vereinswebseite www.caputheranglerverein.de veröffentlicht. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DS-GVO.
Als Mitglied des Kreisanglerverbandes Potsdam-Land e.V. ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den Verband zu melden. Übermittelt werden dabei Name, Adresse, Geburtsdatum und Anschrift. Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandsmitglieder) wird zusätzlich die Bezeichnung ihrer Funktion im Verein übermittelt.
Die für die Mitgliederverwaltung notwendigen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse) werden 2 Jahre nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft gelöscht.
Im Falle des Widerrufs der Einwilligung werden die Daten unverzüglich gelöscht.
Dem Vereinsmitglied steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.
Das Vereinsmitglied hat das Recht, seine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Dem Vereinsmitglied steht ferner ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu.
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