Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person vom 18. Lebensjahr an sein, die die Satzung anerkennt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Außerordentliche Mitglieder können Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren sein, die das Statut anerkennen und ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen. Sie bedürfen der schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Mitgliedsbeitrag 49,00 € davon 37 € Abführung an KAV Mitgliedsbeitrag incl. DAV-Berechtigung und Havelmarke * 77,00 € davon 65 € Abführung an KAV * Es muss ein Fangbuch geführt werden ! Mitgliedsbeitrag Kinder und 15,00 €+ 5,00 € Havelmarke Jugendliche bis 18 Jahre incl. Friedfischberechtigung
Neu ab 2011: Der Landesanglerverband erhebt für die Angelberechtigung auf der Havel ab 2011 einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 5,00 €
Havelkarten der Fischer
Jahresangelkarte „R“ und „F“ 20,00 € ( Landesgrenze Berlin bis Mühlendamm bei Brandenburg )
Jugendangelkarte "R" und „F“ 10,00 € ( mit Jugendfischereischein ) Das Angeln mit der Friedfischangel bedarf keines Fischereischeines, hier genügt der Erwerb einer Angelkarte und der Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe. Kinder und Jugendliche, die in einem anderen Bundesland angeln wollen, können einen Jugendfischereischein beantragen. Kinder bis zur Vollendung des achten Lebensjahres dürfen nicht angeln.
Fischereischein Bisher ausgestellte Fischereischeine A behalten bis deren Ablauf ihre Gültigkeit. Dies trifft auch auf die entrichtete Fischereiabgabe zu. Der Fischereischein wird auf Antrag nach erfolgreich bestandener Fischerei- bzw. Anglerprüfung in Zukunft unbefristet erteilt. Die Gebüren betragen 25,00 €. Ansprechpartner: Landkreis Potsdam-Mittelmark, Fachbereich 3, Fachdienst Agraraufsicht, Untere Fischereibehörde, Potsdamer Straße 18, Haus 1, 14776 Brandenburg, Telefon Frau Wehe 03381 / 533 - 149
Antrag, 1 Paßbild und Zeugnis über bestandene Anglerprüfung (Original oder Kopie des bisherigen Fischereischeins) an Untere Fischereibehörde, Postfach 1138, 14801 Belzig
Fischereiabgabe: Kinder und Jugendliche (8 bis 18 Jahre) 2,50 € pro Jahr Ab 18. Lebensjahr 12,00 € pro Jahr Für 5 Jahre 40,00 €
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